Leihordnung
§ 1 Die Leihgebühr pro Kostüm liegt zwischen 5,- € und 20,- €
(je nach Gewicht oder Körbchengröße des Kunden).
§ 2 Die Gebühr wird sofort oder bei Abgabe des Kostüms fällig und ist in bar
zu zahlen.
(Gutscheine, Wechsel oder Schuldverschreibungen werden nicht angenommen).
§ 3 Die Kostüme sind von euch nach Gebrauch ungewaschen abzugeben.
Falls Ihr dies nicht beachtet, bekommt Ihr im nächsten Jahr kein Kostüm
und müsst dann als ‘Streichholz’ gehen.
§ 4 Die Kostüme sind nach Gebrauch binnen 2 Tagen wieder abzugeben.
Bei Zuwiderhandlung erhöht sich die Leihgebühr um 5,- € pro Tag.
Zudem können sich diese Kunden die Kostüme in Zukunft woanders leihen.
Ich will nicht monatelang hinter den Kostümen hinterherrennen bzw.
-telefonieren müssen!
§ 5 Bei Verlust oder Beschädigung von Kostümen bzw. von Kostümzubehör muss
ich euch leider die Reparatur- bzw. die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung
stellen.
§ 6 Wer Kostüme nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte
Kostüme sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit einer Freiheitsstrafe nicht
unter zwei Jahren bestraft.
§ 7 Diese Leihordnung gilt für alle (ob Freund, ob Feind)!
§ 8 Und nun wünsche Ich euch viel Spaß mit den Kostümen auf der FuBaMa,
dem Lumpenball, dem Fasching, dem Betriebsfest, der Weihnachtsfeier,
dem Kirchgang, dem Stuhlgang, der Hochzeit, der Beerdigung usw.
§ 9 Meine (Notruf-) Nummer lautet: 04876 – 409