Leihordnung

§ 1    Die Leihgebühr pro Kostüm liegt zwischen  5,- € und  20,- €

         (je nach Gewicht oder Körbchengröße des Kunden).

 

§ 2    Die Gebühr wird sofort oder bei Abgabe des Kostüms fällig und ist in bar 
          zu zahlen.

         (Gutscheine, Wechsel oder Schuldverschreibungen werden nicht angenommen).

 

§ 3    Die Kostüme sind von euch nach Gebrauch ungewaschen abzugeben.

          Falls Ihr dies nicht beachtet, bekommt Ihr im nächsten Jahr kein Kostüm 
          und müsst dann als ‘Streichholz’ gehen.

 

§ 4    Die Kostüme sind nach Gebrauch binnen 2 Tagen wieder abzugeben.

          Bei Zuwiderhandlung erhöht sich die Leihgebühr um 5,- € pro Tag.

          Zudem können sich diese Kunden die Kostüme in Zukunft woanders leihen.

          Ich will nicht monatelang hinter den Kostümen hinterherrennen bzw.

         -telefonieren müssen!

 

§ 5    Bei Verlust oder Beschädigung von Kostümen bzw. von Kostümzubehör muss 
          ich euch leider die Reparatur- bzw. die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung 
          stellen.

 

§ 6    Wer Kostüme nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte 
          Kostüme sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit einer Freiheitsstrafe nicht
          unter zwei Jahren bestraft.

 

§ 7    Diese Leihordnung gilt für alle (ob Freund, ob Feind)!

 

§ 8    Und nun wünsche Ich euch viel Spaß mit den Kostümen auf der FuBaMa, 
          dem Lumpenball, dem Fasching, dem Betriebsfest, der Weihnachtsfeier, 
          dem Kirchgang, dem Stuhlgang, der Hochzeit, der Beerdigung usw.

 

§ 9    Meine (Notruf-) Nummer lautet:  04876 – 409